Zum Inhalt springen
Startseite » Masern Impfung: Schutz und Vorsorge für Kinder

Masern Impfung: Schutz und Vorsorge für Kinder

Masernimpfung

Die Masern-Impfung schützt vor der hochansteckenden und potenziell schwer verlaufenden Krankheit Masern. Masern können zu Komplikationen wie Lungenentzündungen und Gehirnentzündungen führen und sind vor allem für kleine Kinder gefährlich.

Die Impfung bietet einen effektiven Schutz und hilft nicht nur, die Gesundheit des Einzelnen zu sichern, sondern trägt auch zur Bekämpfung von Ausbrüchen und zur Gemeinschaftsimmunität bei.

Was ist das Masernschutzgesetz?

Das Masernschutzgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. Es will Kinder und andere schwache Gruppen in Orten wie Kitas und Schulen schützen. Alle Kinder müssen ab dem ersten Lebensjahr eine Impfung nachweisen, um in solchen Einrichtungen zu gehen.

Ziele und Bestimmungen des Gesetzes

Das Gesetz will, dass alle Menschen gegen Masern geschützt sind. Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene in Kitas und Schulen müssen geimpft sein. Das gilt auch für medizinisches Personal, wenn sie nach 1970 geboren sind.

Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen und medizinisches Personal

In Kitas und Schulen wird geprüft, ob alle geimpft sind. Wenn jemand nicht geimpft ist, muss das Gesundheitsamt informiert werden.

Asylbewerber und Flüchtlinge müssen auch geimpft sein. Das gilt vier Wochen nach ihrer Ankunft. So wird die Ausbreitung von Masern in Unterkünften gestoppt.

Masernschutzgesetz

Masern Impfung: Nachweis und Pflichten

Das Masernschutzgesetz setzt klare Regeln für den Schutz vor Masern. Es gibt bestimmte Gruppen, die einen Nachweis benötigen. Dieser Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest nach einer Krankheit erbracht werden.

Akzeptierte Nachweisformen

  • Impfausweis mit Eintrag der Masern-Impfung
  • Gelbes Kinderuntersuchungsheft mit Eintrag der Masern-Impfung
  • Ärztliches Attest bei bereits durchgemachter Masern-Erkrankung

Fristen und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Ohne Impfnachweis oder Nachweis der Immunität darf man in Einrichtungen nicht arbeiten. Wenn der Nachweis nicht rechtzeitig gezeigt wird, muss die Einrichtungsleitung das Gesundheitsamt informieren.

Diese Regeln helfen, Masern in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern. Sie sorgen für einen umfassenden Schutz.

Stärkung der Impfprävention

Das Masernschutzgesetz will die Impfprävention gegen Krankheiten wie Masern verbessern. Ärzte dürfen künftig alle Arten von Schutzimpfungen geben, außer Zahnärzten. Das soll den Zugang zu Impfungen einfacher machen und mehr Menschen dazu bringen, sich impfen zu lassen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll wieder freiwillige Impfaktionen in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen anbieten. Krankenkassen müssen mit dem ÖGD Vereinbarungen treffen, um die Kosten für diese Impfungen zu erstatten. So wird die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen gestärkt, um die Impfquoten zu erhöhen.

Diese Schritte sind ein wichtiger Schritt, um Masern in Deutschland auszurotten. Sie helfen auch, den Schutz der Bevölkerung vor anderen Krankheiten zu verbessern.

Maßnahme Ziel
Alle Ärzte dürfen Schutzimpfungen durchführen Vereinfachter Zugang zu Impfungen, höhere Impfbereitschaft
Öffentlicher Gesundheitsdienst führt Reihenimpfungen in Schulen durch Stärkere Zusammenarbeit zwischen Akteuren, Erhöhung der Impfquoten
Krankenkassen erstatten Kosten für Impfaktionen des ÖGD Finanzielle Absicherung der Impfaktionen, Förderung der Impfprävention

Hintergrund und Bedeutung der Masern Impfung

Masern sind sehr ansteckend und können ernste Komplikationen verursachen. Manche dieser Komplikationen können sogar tödlich sein. Deshalb ist die Masern-Erkrankung nicht so harmlos, wie manchmal angenommen wird.

Gefährlichkeit der Masern-Erkrankung

Masern können zu schweren Problemen wie Mittelohrentzündungen führen. Auch Lungenentzündungen, Durchfall und Gehirnentzündungen sind möglich. Experten sagen, dass 1 bis 2 von 1.000 Menschen an den Folgen sterben können. Deshalb ist die Masern-Impfung sehr wichtig, um solche Risiken zu verhindern.

Aktuelle Impfquoten und Herdenimmunität

  • 97,1 Prozent der Schulanfänger haben die erste Masernimpfung bekommen. Aber bei der zweiten Impfung gibt es große regionale Unterschiede in den Impfquoten.
  • Bundesweit wird die für die Herdenimmunität erforderliche Impfquote von 95 Prozent für beide Dosen noch nicht erreicht.
  • Erst mit dieser hohen Impfquote kann die Ausbreitung der Masern effektiv gestoppt werden.

Trotz Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland weiterhin zu groß. Das Masernschutzgesetz von 2020 soll den Impfschutz in Gemeinschaftseinrichtungen nun verbindlich machen. So sollen die Impfquoten weiter steigen.

Impfstatus nachweisen: Wer muss was vorlegen?

In Deutschland muss man bestimmte Gruppen nachweisen, ob sie gegen Masern geimpft sind. Das betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Auch in Krankenhäusern und Asylbewerberunterkünften gilt das.

Man muss den Nachweis vorlegen, bevor man dort arbeiten oder betreut werden kann. Ohne gültigen Impfausweis oder Zeugnis kann man nicht arbeiten.

Bei Minderjährigen müssen die Eltern den Nachweis vorlegen. Wer am 1. März 2020 schon in solchen Einrichtungen arbeitete, hatte bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu machen.

Altersgruppe Nachweis-Pflicht
Ab 1 Jahr, aber unter 2 Jahre Benachrichtigung des Gesundheitsamts, wenn keine Masern-Schutzimpfung nachgewiesen wird
Ab 2 Jahre Benachrichtigung des Gesundheitsamts, wenn nicht zwei Masern-Schutzimpfungen nachgewiesen werden
Unter 1 Jahr Keine Benachrichtigung des Gesundheitsamts erforderlich

Diese Regel hilft, die Impfquote in Gemeinschaftseinrichtungen zu steigern. So kann man die Ausbreitung von Masern-Erkrankungen verhindern.

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Die Masern-Impfung ist meist gut verträglich. Viele Menschen erleben nur leichte und vorübergehende Reaktionen. Schwerwiegende Probleme sind sehr selten.

Übliche Impfreaktionen

Nach der Impfung können leichte Symptome auftreten. Dazu gehören Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Stelle der Injektion. Manchmal gibt es auch Kopfschmerzen, Fieber oder einen Hautausschlag.

Diese Symptome sind meist harmlos. Sie verschwinden in der Regel nach ein paar Tagen.

Seltene unerwünschte Wirkungen

Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung sind selten. Manchmal kann es zu Fieberkrämpfen, Blutplättchenmangel oder allergischen Reaktionen kommen. Es gibt auch Spekulationen über Verbindungen zur Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Autismus oder Enzephalitis.

Studien zeigen, dass die Risiken durch die Impfung gering sind. Die Masern-Impfung schützt Kinder und die Gesellschaft.

Kontraindikationen und Risikogruppen

Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Masern-Impfung nicht empfohlen wird. Dazu gehören Personen mit schweren Immundefizienz, Schwangere und Kinder unter 6 Monaten. Die Impfung ist in der Regel sehr sicher. Das Risiko, nach einer Masernkrankheit zu leiden, ist viel höher.

Zu den Risikogruppen zählen:

  • Säuglinge unter 6 Monaten, da sie noch nicht vollständig geimpft sind
  • Personen mit Allergien gegen Impfstoffbestandteile oder Produktionsrückstände
  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
  • Schwangere
  • Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen wie Herz-, Leber-, Lungen- oder Nierenerkrankungen

Meistens können auch diese Gruppen geimpft werden. Ein Arztbesuch, um die Situation zu klären, ist ratsam.

Kontraindikationen Risikogruppen
  • Schwere humorale oder zelluläre Immundefizienz
  • Schwangerschaft
  • Säuglinge unter 6 Monaten
  • Personen mit Allergien gegen Impfstoffbestandteile
  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
  • Schwangere
  • Personen mit chronischen Erkrankungen

Gesetzliche Regelungen zu Gewaltopfern und Schönheitsoperationen

Ein neues Gesetz bringt Verbesserungen für Opfer von Gewalt. Es regelt auch den Umgang mit Schönheitsoperationen. Krankenkassen werden nun bei Verdacht auf Misshandlung oder sexualisierte Gewalt in Arztpraxen oder Kliniken handeln.

Dies soll Opfer besser schützen und Beweise für strafrechtliche Ermittlungen sichern.

Werbung für Schönheits-OPs bei Jugendlichen und Kindern wird verboten. Dies schützt junge Menschen vor Gesundheitsrisiken. Das Gesetz zielt darauf ab, die Glamourisierung von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen in sozialen Netzwerken zu stoppen.

  • Krankenkassen erstatten vertrauliche Spurensicherung für Gewaltopfer
  • Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen und Kindern verboten
  • Schutz vor Gesundheitsrisiken durch nicht medizinisch notwendige Eingriffe

Durch diese Neuregelungen setzt der Gesetzgeber wichtige Schritte. Er will Gewaltopfern mehr Unterstützung bieten und Jugendliche vor unverantwortlicher Werbung für Schönheitsoperationen schützen. Der Fokus liegt auf Stärkung des Opferschutzes und Jugendschutz.

Modellvorhaben zur Grippeimpfung in Apotheken

In Deutschland ist die Impfquote für Risikogruppen 2019 nur 34,9% gewesen. Das ist viel zu wenig, meint die WHO. Apothekerinnen und Apotheker könnten jetzt in regionalen Projekten Erwachsene impfen.

Das erste Projekt startete 2020 in Nordrhein-Westfalen. 33 Apotheken haben 420 Menschen geimpft. In der Saison 2021/22 waren es schon 127 Apotheken mit 1.371 Geimpften.

30% der Geimpften in 2020/21 und 19% in 2021/22 waren es zum ersten Mal. Sie ließen sich in der Apotheke impfen.

Saison Teilnehmende Apotheken Geimpfte Personen Erstimpfungen in Apotheke Zufriedenheit der Patienten
2020/21 33 420 30% 99%
2021/22 127 1.371 19% 100%

Die Patienten sind sehr zufrieden. 12% in 2020/21 und 14% in 2021/22 hätten sich sonst nicht geimpft. Das zeigt, wie gut das Modell funktioniert.

Jetzt können alle Apotheken in Deutschland Grippeimpfungen anbieten. Das ist ein großer Erfolg. Es zeigt, dass Impfungen in Apotheken vielversprechend sind.

Wir sollten auch andere Impfungen wie gegen COVID-19 und FSME anbieten. So können wir die Grippe-Impfquote in Deutschland steigern. Das schützt unsere Gesundheit.

Masern Impfung

Der beste Schutz gegen Masern ist eine vollständige Impfung. Zwei Dosen des MMR-Impfstoff bauen lebenslange Immunität auf. Dieser Schutz hilft, Masernausbrüche zu verhindern.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Impfung schon bei neun Monaten. Eine zweite folgt ab dem zwölften Monat. Es gibt verschiedene Impfstoffe von Herstellern wie Merck Sharp & Dohme B.V. und GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG.

Bedeutung des vollständigen Impfschutzes

Ein vollständiger Impfschutz ist wichtig, um Masernerkrankungen zu verhindern. Die Masern-Impfung hat laut WHO zwischen 2000 und 2020 32 Millionen Todesfälle verhindert. Trotzdem gibt es Masern in vielen Ländern immer noch.

  • Erste Impfung gegen Masern ab 9 Monaten empfohlen
  • Zweite Impfung ab 12 Monaten zur Vervollständigung des Impfschutzes
  • Kombinations-Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken verfügbar
  • Vollständige Impfung schafft Herdenimmunität und verhindert Masernausbrüche

Die Impfung hat die Sterblichkeitsrate von Masern stark gesenkt. Von 1,1 Millionen Todesfällen im Jahr 2000 auf 61.000 im Jahr 2020. Ein vollständiger Impfschutz schützt Kinder und die Bevölkerung vor dieser Krankheit.

Fazit

Das Masernschutzgesetz will Kinder und Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen besser schützen. Es bringt eine Impfnachweispflicht mit sich. So können ungeimpfte Kinder nicht mehr in den Kindergarten.

Das Ziel ist, die Impfquote bei Masern zu erhöhen. So soll eine Herdenimmunität von über 95% erreicht werden. Das schützt alle vor Masern.

Die zweimalige Masern-Lebendimpfung schützt bis zu 99%. Trotzdem liegen die Durchimpfungsquoten in Deutschland noch unter dem Ziel. Die Einführung der Impfpflicht 2020 soll helfen, das zu ändern.

Das Gesetz will nicht nur Kinder und Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen schützen. Es will auch die Impfprävention insgesamt stärken. So soll das Risiko von Masern-Erkrankungen deutlich sinken.

Quellenverweise

Diesen Beitrag in sozialen Netzwerken teilen!