Die Masern-Impfung schützt vor der hochansteckenden und potenziell schwer verlaufenden Krankheit Masern. Masern können zu Komplikationen wie Lungenentzündungen und Gehirnentzündungen führen und sind vor allem für kleine Kinder gefährlich.
Die Impfung bietet einen effektiven Schutz und hilft nicht nur, die Gesundheit des Einzelnen zu sichern, sondern trägt auch zur Bekämpfung von Ausbrüchen und zur Gemeinschaftsimmunität bei.
Was ist das Masernschutzgesetz?
Das Masernschutzgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. Es will Kinder und andere schwache Gruppen in Orten wie Kitas und Schulen schützen. Alle Kinder müssen ab dem ersten Lebensjahr eine Impfung nachweisen, um in solchen Einrichtungen zu gehen.
Ziele und Bestimmungen des Gesetzes
Das Gesetz will, dass alle Menschen gegen Masern geschützt sind. Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene in Kitas und Schulen müssen geimpft sein. Das gilt auch für medizinisches Personal, wenn sie nach 1970 geboren sind.
Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen und medizinisches Personal
In Kitas und Schulen wird geprüft, ob alle geimpft sind. Wenn jemand nicht geimpft ist, muss das Gesundheitsamt informiert werden.
Asylbewerber und Flüchtlinge müssen auch geimpft sein. Das gilt vier Wochen nach ihrer Ankunft. So wird die Ausbreitung von Masern in Unterkünften gestoppt.
Masern Impfung: Nachweis und Pflichten
Das Masernschutzgesetz setzt klare Regeln für den Schutz vor Masern. Es gibt bestimmte Gruppen, die einen Nachweis benötigen. Dieser Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest nach einer Krankheit erbracht werden.
Akzeptierte Nachweisformen
- Impfausweis mit Eintrag der Masern-Impfung
- Gelbes Kinderuntersuchungsheft mit Eintrag der Masern-Impfung
- Ärztliches Attest bei bereits durchgemachter Masern-Erkrankung
Fristen und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Ohne Impfnachweis oder Nachweis der Immunität darf man in Einrichtungen nicht arbeiten. Wenn der Nachweis nicht rechtzeitig gezeigt wird, muss die Einrichtungsleitung das Gesundheitsamt informieren.
Diese Regeln helfen, Masern in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern. Sie sorgen für einen umfassenden Schutz.
Stärkung der Impfprävention
Das Masernschutzgesetz will die Impfprävention gegen Krankheiten wie Masern verbessern. Ärzte dürfen künftig alle Arten von Schutzimpfungen geben, außer Zahnärzten. Das soll den Zugang zu Impfungen einfacher machen und mehr Menschen dazu bringen, sich impfen zu lassen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll wieder freiwillige Impfaktionen in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen anbieten. Krankenkassen müssen mit dem ÖGD Vereinbarungen treffen, um die Kosten für diese Impfungen zu erstatten. So wird die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen gestärkt, um die Impfquoten zu erhöhen.
Diese Schritte sind ein wichtiger Schritt, um Masern in Deutschland auszurotten. Sie helfen auch, den Schutz der Bevölkerung vor anderen Krankheiten zu verbessern.
Maßnahme | Ziel |
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Alle Ärzte dürfen Schutzimpfungen durchführen | Vereinfachter Zugang zu Impfungen, höhere Impfbereitschaft |
Öffentlicher Gesundheitsdienst führt Reihenimpfungen in Schulen durch | Stärkere Zusammenarbeit zwischen Akteuren, Erhöhung der Impfquoten |
Krankenkassen erstatten Kosten für Impfaktionen des ÖGD | Finanzielle Absicherung der Impfaktionen, Förderung der Impfprävention |
Hintergrund und Bedeutung der Masern Impfung
Masern sind sehr ansteckend und können ernste Komplikationen verursachen. Manche dieser Komplikationen können sogar tödlich sein. Deshalb ist die Masern-Erkrankung nicht so harmlos, wie manchmal angenommen wird.
Gefährlichkeit der Masern-Erkrankung
Masern können zu schweren Problemen wie Mittelohrentzündungen führen. Auch Lungenentzündungen, Durchfall und Gehirnentzündungen sind möglich. Experten sagen, dass 1 bis 2 von 1.000 Menschen an den Folgen sterben können. Deshalb ist die Masern-Impfung sehr wichtig, um solche Risiken zu verhindern.
Aktuelle Impfquoten und Herdenimmunität
- 97,1 Prozent der Schulanfänger haben die erste Masernimpfung bekommen. Aber bei der zweiten Impfung gibt es große regionale Unterschiede in den Impfquoten.
- Bundesweit wird die für die Herdenimmunität erforderliche Impfquote von 95 Prozent für beide Dosen noch nicht erreicht.
- Erst mit dieser hohen Impfquote kann die Ausbreitung der Masern effektiv gestoppt werden.
Trotz Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland weiterhin zu groß. Das Masernschutzgesetz von 2020 soll den Impfschutz in Gemeinschaftseinrichtungen nun verbindlich machen. So sollen die Impfquoten weiter steigen.
Impfstatus nachweisen: Wer muss was vorlegen?
In Deutschland muss man bestimmte Gruppen nachweisen, ob sie gegen Masern geimpft sind. Das betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Auch in Krankenhäusern und Asylbewerberunterkünften gilt das.
Man muss den Nachweis vorlegen, bevor man dort arbeiten oder betreut werden kann. Ohne gültigen Impfausweis oder Zeugnis kann man nicht arbeiten.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern den Nachweis vorlegen. Wer am 1. März 2020 schon in solchen Einrichtungen arbeitete, hatte bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu machen.
Altersgruppe | Nachweis-Pflicht |
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Ab 1 Jahr, aber unter 2 Jahre | Benachrichtigung des Gesundheitsamts, wenn keine Masern-Schutzimpfung nachgewiesen wird |
Ab 2 Jahre | Benachrichtigung des Gesundheitsamts, wenn nicht zwei Masern-Schutzimpfungen nachgewiesen werden |
Unter 1 Jahr | Keine Benachrichtigung des Gesundheitsamts erforderlich |
Diese Regel hilft, die Impfquote in Gemeinschaftseinrichtungen zu steigern. So kann man die Ausbreitung von Masern-Erkrankungen verhindern.
Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Die Masern-Impfung ist meist gut verträglich. Viele Menschen erleben nur leichte und vorübergehende Reaktionen. Schwerwiegende Probleme sind sehr selten.
Übliche Impfreaktionen
Nach der Impfung können leichte Symptome auftreten. Dazu gehören Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Stelle der Injektion. Manchmal gibt es auch Kopfschmerzen, Fieber oder einen Hautausschlag.
Diese Symptome sind meist harmlos. Sie verschwinden in der Regel nach ein paar Tagen.
Seltene unerwünschte Wirkungen
Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung sind selten. Manchmal kann es zu Fieberkrämpfen, Blutplättchenmangel oder allergischen Reaktionen kommen. Es gibt auch Spekulationen über Verbindungen zur Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Autismus oder Enzephalitis.
Studien zeigen, dass die Risiken durch die Impfung gering sind. Die Masern-Impfung schützt Kinder und die Gesellschaft.
Kontraindikationen und Risikogruppen
Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Masern-Impfung nicht empfohlen wird. Dazu gehören Personen mit schweren Immundefizienz, Schwangere und Kinder unter 6 Monaten. Die Impfung ist in der Regel sehr sicher. Das Risiko, nach einer Masernkrankheit zu leiden, ist viel höher.
Zu den Risikogruppen zählen:
- Säuglinge unter 6 Monaten, da sie noch nicht vollständig geimpft sind
- Personen mit Allergien gegen Impfstoffbestandteile oder Produktionsrückstände
- Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
- Schwangere
- Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen wie Herz-, Leber-, Lungen- oder Nierenerkrankungen
Meistens können auch diese Gruppen geimpft werden. Ein Arztbesuch, um die Situation zu klären, ist ratsam.
Kontraindikationen | Risikogruppen |
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Gesetzliche Regelungen zu Gewaltopfern und Schönheitsoperationen
Ein neues Gesetz bringt Verbesserungen für Opfer von Gewalt. Es regelt auch den Umgang mit Schönheitsoperationen. Krankenkassen werden nun bei Verdacht auf Misshandlung oder sexualisierte Gewalt in Arztpraxen oder Kliniken handeln.
Dies soll Opfer besser schützen und Beweise für strafrechtliche Ermittlungen sichern.
Werbung für Schönheits-OPs bei Jugendlichen und Kindern wird verboten. Dies schützt junge Menschen vor Gesundheitsrisiken. Das Gesetz zielt darauf ab, die Glamourisierung von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen in sozialen Netzwerken zu stoppen.
- Krankenkassen erstatten vertrauliche Spurensicherung für Gewaltopfer
- Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen und Kindern verboten
- Schutz vor Gesundheitsrisiken durch nicht medizinisch notwendige Eingriffe
Durch diese Neuregelungen setzt der Gesetzgeber wichtige Schritte. Er will Gewaltopfern mehr Unterstützung bieten und Jugendliche vor unverantwortlicher Werbung für Schönheitsoperationen schützen. Der Fokus liegt auf Stärkung des Opferschutzes und Jugendschutz.
Modellvorhaben zur Grippeimpfung in Apotheken
In Deutschland ist die Impfquote für Risikogruppen 2019 nur 34,9% gewesen. Das ist viel zu wenig, meint die WHO. Apothekerinnen und Apotheker könnten jetzt in regionalen Projekten Erwachsene impfen.
Das erste Projekt startete 2020 in Nordrhein-Westfalen. 33 Apotheken haben 420 Menschen geimpft. In der Saison 2021/22 waren es schon 127 Apotheken mit 1.371 Geimpften.
30% der Geimpften in 2020/21 und 19% in 2021/22 waren es zum ersten Mal. Sie ließen sich in der Apotheke impfen.
Saison | Teilnehmende Apotheken | Geimpfte Personen | Erstimpfungen in Apotheke | Zufriedenheit der Patienten |
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2020/21 | 33 | 420 | 30% | 99% |
2021/22 | 127 | 1.371 | 19% | 100% |
Die Patienten sind sehr zufrieden. 12% in 2020/21 und 14% in 2021/22 hätten sich sonst nicht geimpft. Das zeigt, wie gut das Modell funktioniert.
Jetzt können alle Apotheken in Deutschland Grippeimpfungen anbieten. Das ist ein großer Erfolg. Es zeigt, dass Impfungen in Apotheken vielversprechend sind.
Wir sollten auch andere Impfungen wie gegen COVID-19 und FSME anbieten. So können wir die Grippe-Impfquote in Deutschland steigern. Das schützt unsere Gesundheit.
Masern Impfung
Der beste Schutz gegen Masern ist eine vollständige Impfung. Zwei Dosen des MMR-Impfstoff bauen lebenslange Immunität auf. Dieser Schutz hilft, Masernausbrüche zu verhindern.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Impfung schon bei neun Monaten. Eine zweite folgt ab dem zwölften Monat. Es gibt verschiedene Impfstoffe von Herstellern wie Merck Sharp & Dohme B.V. und GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG.
Bedeutung des vollständigen Impfschutzes
Ein vollständiger Impfschutz ist wichtig, um Masernerkrankungen zu verhindern. Die Masern-Impfung hat laut WHO zwischen 2000 und 2020 32 Millionen Todesfälle verhindert. Trotzdem gibt es Masern in vielen Ländern immer noch.
- Erste Impfung gegen Masern ab 9 Monaten empfohlen
- Zweite Impfung ab 12 Monaten zur Vervollständigung des Impfschutzes
- Kombinations-Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken verfügbar
- Vollständige Impfung schafft Herdenimmunität und verhindert Masernausbrüche
Die Impfung hat die Sterblichkeitsrate von Masern stark gesenkt. Von 1,1 Millionen Todesfällen im Jahr 2000 auf 61.000 im Jahr 2020. Ein vollständiger Impfschutz schützt Kinder und die Bevölkerung vor dieser Krankheit.
Fazit
Das Masernschutzgesetz will Kinder und Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen besser schützen. Es bringt eine Impfnachweispflicht mit sich. So können ungeimpfte Kinder nicht mehr in den Kindergarten.
Das Ziel ist, die Impfquote bei Masern zu erhöhen. So soll eine Herdenimmunität von über 95% erreicht werden. Das schützt alle vor Masern.
Die zweimalige Masern-Lebendimpfung schützt bis zu 99%. Trotzdem liegen die Durchimpfungsquoten in Deutschland noch unter dem Ziel. Die Einführung der Impfpflicht 2020 soll helfen, das zu ändern.
Das Gesetz will nicht nur Kinder und Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen schützen. Es will auch die Impfprävention insgesamt stärken. So soll das Risiko von Masern-Erkrankungen deutlich sinken.