Hygiene spielt besonders bei der Herstellung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln eine äußerst wichtige Rolle. Damit gewährleistet wird, dass alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umgang mit Lebensmittel entsprechend geschult sind, hat der Gesetzgeber das Gesundheitszeugnis eingeführt. Hier erfahren Sie, was damit gemeint ist, wer ein solches Zeugnis benötigt und wo man es bekommt.
Was ist ein Gesundheitszeugnis?
Früher wurde ein Gesundheitszeugnis vom Arzt ausgestellt. Bei einer ärztlichen Untersuchung wurde dabei festgestellt, dass es keinen Grund gibt, die gegen das Arbeiten mit Lebensmitteln sprechen. Ab 2001 wurde das Bundesseuchenschutzgesetz ersetzt und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt. Somit gibt es auch eigentlich kein Gesundheitszeugnis mehr. Allerdings sieht dieses Gesetz vor, dass man über die Voraussetzungen und Verpflichtungen im Umgang mit Lebensmitteln informiert und belehrt worden ist. Nach wie vor wird diese Belehrung umgangssprachlich Gesundheitszeugnis, oder auch Gesundheitspass / Gesundheitsausweis genannt.
Die offizielle Bezeichnung laut (IfSG) ist Belehrung für Lebensmittelpersonal nach § 43 IfSG. Außerdem hat das Gesundheitszeugnis, wie es jetzt gültig ist, nichts mit den gesetzlichen Vorgaben für Prostituierte zu tun. Diese Gesundheitsvorschriften werden im Prostituiertenschutzgesetz geregelt.
Was ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?
Bevor Sie eine Arbeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, müssen Sie eine Erstbelehrung im Rahmen des Infektionsschutzgesetz nachweisen. Diese Belehrung darf zum Beginn der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein. Die Erstbelehrung bestätigt, dass Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, mündlich und schriftlich, über die Verpflichtungen informiert worden sind. Sie muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Außerdem muss eine Erklärung hinzugefügt werden, dass man an keiner Krankheit leidet, die ein Tätigkeitsverbot nach sich ziehen würde.
Die Belehrung muss alle 2 Jahre erneuert werden, kann dann aber vom Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert werden. War man bereits vor 2001 in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb tätig, und besitzt ein früheres Gesundheitszeugnis, ersetzt das die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Wiederholungen müssen allerdings trotzdem alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?
Die Erstbelehrung ist für alle Personen notwendig, die in der Lebensmittelindustrie oder in der Gastronomie tätig sind und dabei mit leicht verderblichen Lebensmittel (Bsp. Fleisch, Milch, Fisch, Eier, Säuglings-/Kindernahrung, Speiseeis, Salate,…) in Kontakt kommen. Ebenso benötigt das Küchenpersonal von Gaststätten, Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern etc. ein solchen Nachweis.
Für Erzieher und Pflegepersonal, die das Essen nur verteilen, ist hingegen keine Belehrung notwendig. Außerdem sind Kellner davon ausgenommen, wenn sie keinen Zugang zur Küche haben. Auch Lieferanten und Auslieferer benötigen keinen Gesundheitspass, da diese nicht mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen. Für private Veranstaltungen ist ebenso keine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Bei Vereinsfesten ist die Belehrung nur dann nötig, wenn es eine gaststättenrechtlich anzeige- und erlaubnispflichtige Veranstaltung ist.
Wo bekommt man ein Gesundheitszeugnis?
Der Nachweis für die Belehrung wird in der Regel dort ausgestellt, wo die Erstbelehrung stattfindet. Das ist normalerweise das Gesundheitsamt. Die Veranstaltung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wird als „Infektionsschutzbelehrung“ bezeichnet und dauert circa 1 bis 2 Stunden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Wohnort und betragen ungefähr 20 bis 35 Euro.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin. Denn ohne diese Erstbelehrung dürfen Sie keine Tätigkeit in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb oder in der Gastronomie aufnehmen. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Bei der Veranstaltung müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung ausfüllen, dass Sie an keiner Infektionskrankheit leiden und dass Sie über das Tätigkeitsverbot bei solchen Erkrankungen informiert wurden. Das Zeugnis wird dann unmittelbar nach der Veranstaltung ausgestellt. Sollten Sie Ihren Gesundheitspass verloren haben, kann das Gesundheitsamt normalerweise gegen Gebühr eine Kopie erstellen. Somit müssen Sie die Erstbelehrung nicht wiederholen.
Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis gültig?
Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist unbegrenzt gültig. Somit muss es auch nicht verlängert werden. Allerdings muss die Belehrung alle 2 Jahre wiederholt werden. Dies kann dann vom Arbeitgeber durchgeführt werden und muss schriftlich dokumentiert werden. Auch müssen diese Wiederholungen an die Gegebenheiten und an die speziellen Anforderungen des Betriebs angepasst werden.