In Deutschland müssen manche Krankheiten gemeldet werden. Das gilt nicht nur für schwere, sondern auch für scheinbar harmlose Infektionen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gesetze dafür gelten und wie Sie Ihre Pflichten erfüllen können.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, welche Krankheiten gemeldet werden müssen. Es gibt Unterschiede je nach Krankheit und Übertragungsweise. Wir erklären, wer gemeldet werden muss, wie das Verfahren abläuft und was passiert, wenn man nicht meldet.
Gesetzliche Grundlagen für meldepflichtige Krankheiten
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, welche Krankheiten gemeldet werden müssen. Es gibt eine Liste in § 6 IfSG für Krankheiten und eine in § 7 IfSG für Erreger. Diese Listen werden durch die IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung (IfSGMeldAnpV) auf Bundesebene ergänzt.
Infektionsschutzgesetz (IfSG) und IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung
Das IfSG setzt Meldepflichten für Krankheiten wie COVID-19 und Masern fest. Die IfSGMeldAnpV fügt weitere Krankheiten hinzu, wie Clostridioides-difficile-Infektionen. So wird der Katalog um wichtige Erreger ergänzt.
Länderübergreifende und landesspezifische Regelungen
Die Bundesländer haben eigene Gesetze, die das IfSG ergänzen können. Diese Regelungen sind wichtig, um alle Meldepflichten zu kennen.
Meldepflichten gemäß IfSG und IfSGMeldAnpV | Beispiele |
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Namentliche Meldung |
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Nichtnamentliche Meldung |
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Die Meldepflichten nach IfSG und IfSGMeldAnpV sind wichtig für den Schutz in Deutschland. Sie helfen, Krankheiten früh zu erkennen und zu bekämpfen.
Verfahren zur Meldung ansteckender Krankheiten
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, welche Krankheiten gemeldet werden müssen. Ärzte und Labore müssen bestimmte Krankheiten dem Gesundheitsamt melden. Es gibt namentliche und nichtnamentliche Meldungen.
Meldepflicht für Ärzte und Labore
Ärzte und Labore müssen Krankheitserreger melden. Dies kann namentlich oder anonym sein, je nach Krankheit. Krankheiten wie Tuberkulose, Hepatitis, Masern und COVID-19 müssen gemeldet werden.
Namentliche und nichtnamentliche Meldungen
- Namentliche Meldungen enthalten den Namen und weitere Daten des Patienten.
- Nichtnamentliche Meldungen geben anonymisierte Informationen über die Erkrankung.
Ob namentlich oder anonym, entscheidet das IfSG. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
In der Tabelle sehen Sie, welche Krankheiten namentlich und welche nichtnamentlich gemeldet werden. Auch die bundeslandspezifischen Meldepflichten sind aufgeführt.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers bei ansteckenden Krankheiten
Anzeige- und Nachweispflicht gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz
Ein erkrankter Mitarbeiter muss nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zwei Dinge tun. Er muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit sofort melden. Außerdem muss er die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Werktagen nachweisen lassen.
Der Mitarbeiter muss nicht über die Krankheit sprechen, außer es geht um eine Kündigung wegen Krankheit. Wenn er denkt, dass er Dritte gefährden könnte, muss er das dem Arbeitgeber sagen.
Manchmal gibt es besondere Regeln im Arbeitsvertrag, besonders bei Gefahren wie in Krankenhäusern. Auch bei Krankheiten, die man schon hatte, muss man informieren, wenn sie die Bezahlung beeinflussen.
Regeln für Krankmeldungen und Gefahren müssen mit den Mitarbeitern abgesprochen werden. Das steht im Betriebsverfassungsgesetz.
Pflicht | Beschreibung | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Anzeigepflicht | Unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber | § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) |
Nachweispflicht | Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Werktagen | § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) |
Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht sofort Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit informieren. Ihr Recht auf Privatsphäre ist wichtiger als die Interessen Ihres Arbeitgebers. Aber es gibt eine Ausnahme. Wenn Ihre Krankheit andere ernsthaft beeinflussen könnte, müssen Sie es Ihrem Arbeitgeber sagen.
Dann kann er Schutzmaßnahmen einleiten oder Untersuchungen anordnen.
Das Gesetz sagt, dass Sie Ihren Arbeitgeber schnell über Ihre Krankheit informieren müssen. Wenn Sie das nicht tun, kann der Arbeitgeber Sie kündigen.
Arbeitnehmer müssen nach drei Tagen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann diese Bescheinigung schon am ersten Tag verlangen, ohne einen speziellen Grund dafür.
Wenn Sie die Bescheinigung nicht vorlegen, kann der Arbeitgeber Ihr Entgelt nicht mehr zahlen. Bei einer längeren Krankheit müssen Sie eine neue Bescheinigung vorlegen.
Zusammengefasst müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren, wenn ihre Krankheit andere beeinflussen könnte. Es gibt auch gesetzliche Regeln, die Sie einhalten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, können Sie Probleme bekommen.
Coronavirus und Meldepflicht
Seit Februar 2020 müssen Verdachtsfälle auf COVID-19 namentlich gemeldet werden. Das Gesetz änderte sich, um das Coronavirus zu berücksichtigen. Es gab schon Meldepflicht für Krankheiten wie Cholera und Masern.
Namentliche Meldung bei Verdacht auf COVID-19
Ärzte und Labore müssen Verdachtsfälle sofort melden. Das gilt auch, bevor ein Test bestätigt, ob jemand infiziert ist. So kann man Infektionsketten schnell stoppen.
- Bußgelder von bis zu 25.000 Euro drohen bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung
- Meldepflichtig sind besonders gefährliche oder hochansteckende Krankheiten
- Neben COVID-19 sind auch Krankheiten wie Botulismus, Cholera oder Masern meldepflichtig
Die Meldepflicht hilft, Krankheiten schnell zu erkennen und zu stoppen. Gesundheitsämter können so besser reagieren und Ausbrüche verhindern.
Besondere Meldepflichten in spezifischen Berufsfeldern
In einigen Berufen gibt es spezielle Meldepflichten. Das gilt besonders, wenn man durch die Arbeit andere gefährden könnte. Zum Beispiel in Kliniken, bei der Herstellung von Medikamenten oder in der Gastronomie.
Die Regeln dazu findet man in Arbeitsverträgen und Gesetzen. Dazu gehört das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und spezielle Gesetze der Länder. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über diese Pflichten aufklären und überprüfen, ob sie eingehalten werden.
Branche | Meldepflicht | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
Gesundheitswesen | Namentliche Meldung bei Verdacht auf übertragbare Krankheiten | § 6 IfSG |
Lebensmittelproduktion | Meldung von Durchfallerkrankheiten und anderen Infektionen | § 42 Lebensmittelhygiene-Verordnung |
Kinderbetreuung | Meldung von ansteckenden Erkrankungen unter Kindern | Landesgesetze zur Kindertagesbetreuung |
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer die Meldepflichten einhalten. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Pflichten schützen auch die Gesundheit von Kollegen, Kunden und Patienten.
Ansteckende Krankheiten melden: Relevanz und Folgen
Die Meldung von Krankheiten an Gesundheitsämter ist sehr wichtig. Sie hilft, Krankheiten früh zu erkennen und zu bekämpfen. So können Gesundheitsämter schnell handeln und schützen Arbeitskollegen und Kunden.
Gesundheitsämter und Ausbruchsüberwachung
Wenn man Krankheiten meldet, können Gesundheitsämter schnell reagieren. Sie können so Infektionsmanagement betreiben und Krankheiten stoppen. Das hilft, die Ausbreitung zu verhindern.
Schutzmaßnahmen für Arbeitskollegen und Kunden
- Gesundheitsämter können auf Grund von Krankheitsmeldungen Maßnahmen wie Quarantäne einleiten.
- Diese Maßnahmen schützen Arbeitskollegen und Kunden vor weiterer Ausbreitung.
- Frühes Eingreifen ist wichtig, um Gesundheitsrisiken zu bekämpfen.
Die Meldung von Krankheiten ist ein wichtiger Teil des Infektionsschutzes. Sie hilft, Ausbrüche zu überwachen und Ansteckungen zu verhindern.
Meldebögen und Vorlagen für Ärzte
Einige Bundesländer bieten eigene Arztmeldebögen an. Diese helfen Ärzten, meldepflichtige Krankheiten an die Gesundheitsämter zu melden. Die Bögen gibt es in Word-Dateien (51 KB) und PDF-Dateien (199 KB). Sie ermöglichen eine standardisierte Übermittlung wichtiger Informationen.
Länderspezifische Meldebögen
Die Meldebögen berücksichtigen die Falldefinitionen des RKI. Sie ermöglichen es, nach Landesverordnung oder für das Gesundheitsamt benötigte Informationen zu erfassen. Viele Praxen nutzen Software, um Patientendaten automatisch auf das Meldeformular zu übertragen.
RKI-Mustervorlagen für bestimmte Krankheiten
Das RKI hat Mustervorlagen für Krankheiten wie Aviäre Influenza und Hämolytisch Urämisches Syndrom entwickelt. Diese Vorlagen helfen Ärzten, die nötigen epidemiologischen Informationen zu erfassen. So können sie diese an die zuständigen Gesundheitsämter senden.
Es ist wichtig, die richtigen Meldebögen zu verwenden. So können Ärzte meldepflichtige Krankheiten effizient melden. Das unterstützt die Arbeit der Gesundheitsämter.
Datenschutz und Vertraulichkeit bei Krankheitsmeldungen
Krankheiten müssen gemeldet werden, aber das ist streng vertraulich. Die Daten dürfen nur für den vorgeschriebenen Zweck genutzt werden. Das sagt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Es gibt Regeln, um die Privatsphäre zu schützen. Krankheitsmeldungen können namentlich oder anonym sein. Bei namentlichen Meldungen muss der Name des Patienten besonders geschützt werden.
Datenschutzaspekt | Gesetzliche Regelung |
---|---|
Namentliche Meldungen | Personenbezogene Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck verwendet werden. |
Nicht-namentliche Meldungen | Ohne Nennung des Namens können Krankheitsfälle gemeldet werden, um die Vertraulichkeit zu wahren. |
Es ist wichtig, den Datenschutz und die Vertraulichkeit bei Krankheitsmeldungen zu beachten. So bleibt das Vertrauen in das Gesundheitssystem bestehen. Patienten können sicher sein, dass ihre Daten verantwortungsbewusst behandelt werden.
Fazit
Zusammenfassend ist die Meldung von Krankheiten gesetzlich geregelt. Sie ist wichtig für den Schutz vor Infektionen und zur Eindämmung von Ausbrüchen. Ärzte und Labore müssen Krankheiten melden. Arbeitnehmer müssen in manchen Fällen auch ihre Krankheit dem Arbeitgeber sagen.
Die Zusammenfassung zeigt, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) klare Regeln gibt. Handlungsempfehlungen wie die rechtzeitige Meldung helfen, die Gesundheit zu schützen. Sie betonen auch die Wichtigkeit der Ressourcen.
Die Erkenntnisse zeigen, dass Meldepflicht wichtig ist. Sie hilft, Ausbrüche zu überwachen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Es ist wichtig, dass alle ihre Pflichten erfüllen und verdächtige Fälle melden.
FAQ
Was regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Bezug auf meldepflichtige Krankheiten?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in § 6, welche Krankheiten gemeldet werden müssen. § 7 IfSG listet die Erreger auf, die gemeldet werden. Die IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung (IfSGMeldAnpV) ergänzt dies bundesweit. In den Bundesländern gibt es zusätzliche Gesetze und Verordnungen.
Welche Krankheiten und Erregernachweise müssen namentlich oder nichtnamentlich gemeldet werden?
In der Übersichtstabelle sehen wir, welche Krankheiten namentlich gemeldet werden müssen. Dazu gehören auch die bundeslandspezifischen Meldepflichten.
Welche Pflichten hat ein erkrankter Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?
Ein erkrankter Mitarbeiter muss nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zwei Dinge tun. Er muss seine Arbeitsunfähigkeit sofort melden. Danach muss er dies innerhalb von drei Tagen ärztlich bestätigen.
Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Art und Ursache seiner Erkrankung offenlegen?
Der Arbeitnehmer muss nicht über seine Krankheit sprechen. Sein Recht auf Privatsphäre ist wichtiger. Er muss nur dann informieren, wenn es Dritte betrifft.
Seit wann gilt eine Meldepflicht für COVID-19-Infektionen?
Seit Februar 2020 müssen Verdachtsfälle von COVID-19 namentlich gemeldet werden. Das IfSG sah schon vorher Meldepflichten für Krankheiten wie Cholera vor.
Gibt es in bestimmten Berufsfeldern weitergehende Meldepflichten?
Ja, in Berufen mit hohem Ansteckungsrisiko gibt es spezielle Pflichten. Dazu gehören Kliniken und die Gastronomie.
Welche Relevanz haben die Meldungen meldepflichtiger Krankheiten an die Gesundheitsämter?
Meldungen helfen, Krankheiten zu überwachen und Schutzmaßnahmen zu treffen. So bleiben Kollegen und Kunden sicher.
Wo erhalten Ärzte Vorlagen und Meldebögen für die Meldungen?
Manche Bundesländer geben Meldebögen heraus. Das RKI hat Mustervorschläge für spezielle Krankheiten entwickelt.
Unterliegen die Meldungen meldepflichtiger Krankheiten dem Datenschutz?
Ja, die Meldungen müssen den Datenschutz beachten. Die Daten dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden.