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Amtsärztliche Bescheinigung für das Finanzamt – alles was Sie wissen müssen

Amtsärztliche Bescheinigung

Wer Krankheitskosten zu tragen hatte, kann sie in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesundheitsmaßnahme notwendig war. Die Notwendigkeit muss dem Finanzamt nachgewiesen werden. Das geschieht in der Regel durch eine Amtsärztliche Bescheinigung.

Was ist eine Amtsärztliche Bescheinigung?

Die Amtsärztliche Bescheinigung wird auch Amtsärztliches Attest genannt. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung eines Amtsarztes. Amtsärzte sind Ärzte, die für Gesundheitsämter der Landkreise oder Gesundheitsbehörden arbeiten. In der Regel ist dem Finanzamt ein Amtsarzt zugewiesen. Dieser Arzt bescheinigt dann nach Untersuchung, dass medizinische Versorgung oder andere Gesundheitsmaßnahmen notwendig sind bzw. waren.

Welche Bedeutung hat das Attest für das Finanzamt?

Im Finanzamt sitzen keine medizinischen Profis. Das bedeutet, die Mitarbeiter und Beamten des Finanzamtes können in vielen Fällen nicht einschätzen, ob eine finanzielle Aufwendung notwendig war oder nicht. Aufwendungen, die der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen sind steuerlich absetzbar. Dienen die Aufwendungen nur der allgemeinen Gesundheitserhaltung, sind sie dies nicht. Gerade bei wissenschaftlich nicht bestätigten Heilmethoden (beispielsweise Eigenbluttherapie) oder Kuren ist dies schwer zu beurteilen. Daher unternimmt ein Profi diese Beurteilung für das Finanzamt.

Das Einschalten des Amtsarztes gewährleistet eine professionelle Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Heilmethode. Er ist außerdem der Gesundheitsbehörde, was persönliche Absprachen zwischen Patienten und langjährig bekannten Ärzten vorbeugen soll.

Wie erhält man das Amtsärztliche Attest?

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin beim Amtsarzt. Dieser wird Sie untersuchen und eine Diagnose stellen. Er bestätigt daraufhin, dass eine gesundheitliche Heilmaßnahme notwendig war (sofern dies zutrifft). Vorbeugende Maßnahmen, die allgemein gesundheitsfördernd sein sollen, zählen nicht dazu. Die Maßnahmen, die von einem Amtsarzt bestätigt werden können und müssen, sind gesetzlich vorgeschrieben. Nachzulesen sind sie in § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV (Einkommenssteuer- und Durchführungsverordnung). Dazu gehören unter anderem:

  • Bade- und Heilkuren
  • psychotherapeutische Behandlung
  • medizinisch erforderliche und auswärtige Unterbringung eines Kindes im Falle von Legasthenie oder einer anderen Behinderung
  • medizinische Hilfsmittel, die zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens gehören

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Damit weisen Sie Ihre Identität nach. Der Ausweis oder Pass muss noch gültig sein. Zusätzlich benötigen Sie Ärztliche Unterlagen, die die Diagnose Ihres niedergelassenen Arztes beinhalten. Letztlich ist ein ausgefüllter Anamnesebogen mitzubringen. Einen solchen Bogen können Sie in der Regel kostenlos online herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass die Amtsärztliche Bescheinigung mit Kosten verbunden ist. Die Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

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